Ein erster Überblick

Die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ab dem Jahr 2025 müssen „große Kapitalgesellschaften“ mit bestimmten Voraussetzungen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und dessen Prüfung in Auftrag geben.

Rechtsgrundlage ist die CSRD, die EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung, deren Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ansteht.

Neben der Richtlinie selbst bestehen bereits europäische Standards zur Nachhaltigkeitserstattung (ESRS), erste „Pioniere“ haben schon für 2023 einen solchen Bericht erstellt.

  • Was wird dort von den Unternehmen verlangt?
  • Was wissen wir schon heute über die Handlungspflichten?
  • Wann müssen Unternehmen mit der Datenerfassung und Aufbereitung beginnen?
  • Welche technischen Strukturen werden benötigt?
  • Können auch kleinere Unternehmen betroffen sein, weil deren Geschäftspartner Informationen einfordern?
  • Wer hilft bei den anstehenden Aufgaben?

Diesen Fragen müssen sich Unternehmen nun zügig stellen – wer zuwartet, bis alle Detailfragen durch das deutsche Umsetzungsgesetz beantwortet sind, verliert wertvolle Zeit und riskiert hohen Zusatzaufwand.

Zu den oben dargestellten Fragen geben wir in einer Informationsveranstaltung eine erste Orientierung, damit Sie starten können. Referent ist Stephan Karl Schultze M.I.Tax, Wirtschaftsprüfer und Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit betroffenen Mandaten

Im Rahmen von „Wirtschaftsrecht für Unternehmer“ wird es eine weiterführende Veranstaltung mit detaillierten Informationen geben. Mehr dazu hier: www.ihk.de/konstanz , Nr. 1661744

Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

  • 06.02.2025
    17:00 - 18:00 Uhr
    Anmeldung bis zum 05.02.2025 möglich

    Veranstaltungsort

    Web-Veranstaltung
     
    Online

    Referentinnen / Referenten

    Veranstaltungsdauer

    1 Stunde

    Preis

    kostenfrei
     

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